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Rufnummernmitnahme
In 2002 veröffentlichte die Bundesnetzagentur (RegTP) in Ihren RegTP News, dass ab sofort die Mitnahme der Rufnummer zu einem neuen
Anbieter möglich sei. Zitat aus den RegTP News: "Rufnummernmitnahme im Mobilfunk seit November möglich. Seit dem 1. November 2002 können Verbraucher ihre Mobilfunkrufnummer auch bei einem Anbieterwechsel beibehalten. Der
bisherige Verlust der Rufnummer hatte in der Vergangenheit immer wieder Mobilfunkkunden von einem Wechsel abgehalten." (Quelle: Bundesnetzagentur, RegTPNews_2002_04.pdf)
Leider nutzten die Provider diese Gelegenheit, um überhöhte Gebühren für den Wechsel zu verlangen. Aus diesem Grund hat die
Bundesnetzagentur die Kosten, die im Paragraphen § 43 Abs. 5 TKG geregelt sind, in 2004 beziffert.
In 2004 veröffentlichte die Bundesnetzagentur (RegTP) in Ihren RegTP News einen Bericht mit dem Titel "Preisobergrenze bei Rufnummernmitnahme
im Mobilfunk".
In diesem Bericht wird die max. Gebühr, die der alte Provider für die Herausgabe der bisherigen Mobilnummer verlangen kann, festgelegt.
Die max. Gebühr beträgt seitdem 29,95 EUR (§ 28 TKG). Die marktübliche Gebühr für eine Portierung der Rufnummer beträgt zurzeit 24,95 EUR.
Zu beachten ist, dass auch der neue Provider eine Gebühr verlangen kann. Keine Gebühr verlangt hier
z.B. callmobile.
Die Mitnahme der Rufnummer bietet einige Vorteile.
- Es muss keine neue Mobilnummer kommuniziert werden. Vor allem für Geschäftsleute sehr interessant
- Werbemittel, z.B. Visitenkarten, Briefbögen, etc. müssen nicht neu gedruckt werden
Der Nachteil ist, dass es heutzutage nicht mehr so leicht möglich ist, anhand der Vorwahl auf einen Betreiber zu schließen,
z.B. 0172 ist immer D2. Da einige Anbieter interne Tarife anbieten, z.B. callmobile zu callmobile für nur 3 Cent/Min.,
ist es schon wichtig zu wissen, bei welchem Anbieter sich der angerufene befindet.
Was ist bei einem Anbieterwechsel und der Mitnahme der Mobilnummer zu beachten?
- Die Restlaufzeit des aktuellen Vertrags darf nicht länger als 4 Monate sein.
- Zu erst sollte beim aktuellen Anbieter gekündigt werden.
- Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung sollte die Rufnummern-Portierung zum neuen Anbieter veranlaßt werden.
- Beim neuen Anbieter müssen alle Daten (Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort) 1:1 mit den Daten des aktuellen Anbieters übereinstimmen.
- Am Besten die Daten von einer alten Rechnung abschreiben.
- Probleme kann es z.B. bei unterschiedlicher Schreibweise von Umlauten (ä oder ae) oder bei Hausnummern geben (14a oder 14 a).
- Nicht möglich ist daher, dass z.B. die Freundin ihren Vertrag kündigt und der Freund die Mobilnummer auf seinen Namen zu einem anderen Anbieter mitnimmt. (Namen stimmen nicht überein).
- Bei Prepaid-Karten muss, wenn der alten Anbieter für die Portierung Geld verlangt, der Betrag für die Portierung auf der Prepaidkarte als Guthaben sein.
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